Beitragsordnung

Förderverein American Football Elmshorn e.V.

(gemeinnütziger Verein)

vom 15.05.2018

Entsprechend § 7 der Satzung des Förderverein American Football Elmshorn e.V. wird durch die Mitgliederversammlung vom 17.07.2016 nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

§ 1
Geltungsbereich und Dauer

  1. Die Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen, jugendlichen und fördernden Mitglieder des Förderverein American Football Elmshorn e.V.
  2. Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Spenden und andere Zuwendungen an den Verein sind nicht Gegenstand dieser Beitragsordnung.
  3. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

§ 2
Beitragshöhe

  1. Die Staffelung des Beitrages wird für Mitglieder auf
    • 18 Euro pro Jahr,
    • 15 Euro im Quartal bzw.
    • 60 Euro im Jahr

    festgelegt.

  2. Wird durch eines der Mitglieder einmalig oder dauerhaft ein höherer Betrag gezahlt als vorstehend festgelegt, wird der Differenzbetrag als allgemeine Spende behandelt.

§3
Zahlungsweise und Fälligkeit der Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder und erweiterte ordentliche Mitglieder werden durch den Verein üblicherweise als Jahresbeiträge einmal jährlich per Lastschrifteinzug erhoben. Die Mitgliedsbeiträge für fördernde Mitglieder werden durch den Verein wahlweise als Quartalsbeiträge oder Jahresbeiträge per Lastschrifteinzug erhoben. Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt das Mitglied.
  2. Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass der Lastschrifteinzug bei Fälligkeit des Beitrags ordnungsgemäß erfolgen kann. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein rechtzeitig bekanntzugeben.
  3. Wird eine durch den Förderverein berechtigt eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruch zurück belastet, trägt das Mitglied die dem Verein ggf. dadurch entstehenden Kosten.
  4. Durch Mitglieder, die nicht am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, sind die Mitgliedsbeiträge zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Vereinskonto zu überweisen. Der Verein empfiehlt dafür die Einrichtung eines Dauerauftrages.
  5. Der Jahresbeitrag ist am 01.03. eines jeden Jahres fällig.
  6. Bei Neumitgliedern, die am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug des 1. Jahresbeitrags innerhalb von 6 Wochen. Die zukünftigen Jahresbeiträge werden jeweils zum 01.03. des Folgejahres abgebucht.
  7. Bei Neumitgliedern, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, ist bei Jahreszahlern der erste Beitrag 6 Wochen nach Beitritt zu zahlen.
  8. Die Quartalsbeiträge sind am 01.03., 01.06., 01.09. und am 01.12. fällig.

 

§4
Ausnahmen

  1. Für das erste Jahr der Mitgliedschaft erfolgt die Berechnung des Jahresbeitrags nicht zeitanteilig nach Monaten, sondern voll für das laufende Kalenderjahr.
  2. Für jugendliche Mitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Mitgliedschaft im Förderverein American Football Elmshorn e.V. beitragsfrei. 3. Durch den Vorstand kann bei persönlichen Notlagen der Beitrag für maximal ein Jahr erlassen werden. Das betroffene Mitglied muss dieses schriftlich unter Angabe des Grundes beim Vorstand beantragen. Der Vorstand hat die Gründe für den Antrag vertraulich zu behandeln.

 

§5
Änderungen der Beitragsordnung

  1. Diese Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert oder aufgehoben werden.
  2. Eine Änderungen oder Aufhebung der Beitragsordnung wird mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.

 

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

Elmshorn, 15.05.2018                                       Elmshorn, 15.05.2018

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Jörg Lorenz                                                     Nils Früchtenicht
1. Vorsitzender                                                Geschäftsführer